„Über Plattformen wie WhatsApp, Instagram, Snapchat oder Chats in Online-Games können Fremde leicht Kontakt zu Kindern aufnehmen. Wenn Erwachsene Minderjährige gezielt über das Internet ansprechen, um sexuelle Kontakte anzubahnen, wird das als „Cybergrooming“ bezeichnet. Dabei werden Kinder aufgefordert, Nacktaufnahmen zu übersenden, sich live vor der Kamera zu zeigen oder mit den TäterInnen im realen Leben zu treffen.
Um Heranwachsende vor Cybergrooming zu schützen, hilft ein Gespräch über die möglichen Risiken von Chat-Angeboten. Je nach Alter können Eltern ihren Kindern erklären, welche Absichten die TäterInnen beim Cybergrooming mit einer Kontaktaufnahme verfolgen. Wenn Kinder deren Vorgehensweise kennen, können erste Anzeichen sie leichter stutzig machen und den Kontakt abbrechen lassen. Damit die Heranwachsenden sich in solchen Situationen an ihre Eltern wenden, ist ein gutes Vertrauensverhältnis wichtig. Wenn sie keine Angst vor Strafen haben und auch einmal Themen ansprechen können, die ihnen peinlich sind, werden Kinder in einem Fall von Cybergrooming eher bei Erwachsenen um Unterstützung bitten.“
(Infos kopiert von der Webside: Cybergrooming: Das können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen – SCHAU HIN! )
Die Landesmedienanstalt NRW bietet am 31. März 2025 und am 09. April 2025 zwei exklusive Elternabende zum Thema Cybergrooming an. Sollten Sie daran Interesse haben, so können Sie sich über folgende Mail-Adresse anmelden:
www.medienanstalt-nrw.de/elternabend-cybergrooming